Worum es geht
Mit sich selbst gut und fürsorglich umzugehen fällt vielen von uns genau dann besonders schwer, wenn wir es am meisten brauchen, wie z.B. in Zeiten von Stress, Depressionen oder Ängsten. Oft sind wir besonders kritisch oder streng mit uns, wenn es im Leben nicht so gut läuft oder wir schmerzvolle Erfahrungen machen, und vergrößern dadurch letztendlich unser Leid.
Wie wäre es, wenn wir stattdessen mit uns liebevoll und fürsorglich umgehen?
Uns fragen, was wir brauchen in so schwierigen Zeiten, anstatt uns dafür abzuwerten oder über uns selbst zu ärgern?
Der Gruppenkurs ist angelehnt an die Praxis des Selbstmitgefühls. Dadurch können wir lernen, uns selbst ein guter Freund oder eine gute Freundin zu sein, und zwar in den Momenten, in denen wir es am dringendsten benötigen – und zu einem inneren Verbündeten zu werden statt zu einem Feind.
In der Gruppe werden wir gemeinsam lernen, fürsorglicher mit uns umzugehen, uns selbst besser akzeptieren zu können, mit Rückschlägen und Hindernissen umzugehen, Alternativen zu Härte und Selbstkritik zu erleben und mit Stress umzugehen. Hierzu werden Sie zu einem wohlwollenderen Umgang mit sich selbst eingeladen, mithilfe von angeleiteten Meditationen, theoretischem Input, Übungen und dem gemeinsamen Austausch.
Organisatorisches
- Beginn Mittwoch, 22. September 2021
- 12 wöchentliche Termine à 100 Minuten, immer Mittwochs, 18.00 – 19.50 Uhr
- In den Herbstferien findet kein Termin statt
- In der Praxis für Psychotherapie Birgit Gass, Adelheidstr. 22, 80798 München Kleingruppe mit 5 Teilnehmer*innen in einer geschlossenen Gruppe
- Für eine Doppelstunde à 100 Minuten wird eine Therapieeinheit abgerechnet
- Die Kosten der Gruppentherapiesitzung können entweder von Ihnen selbst oder durch die Krankenkassen (gesetzliche oder private Kassen) übernommen werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen nur bei Teilnahme übernommen. Deshalb ist bei Nichtteilnahme an einer Sitzung (unabhängig von dem Grund) ein Ausfallhonorar von 40 Euro fällig. Bei Einwilligung zur Teilnahme verpflichten sie sich an mind. 11 von 12 Sitzungen teilzunehmen.