Kosten

Privatpatient*innen, Selbstzahler*innen und Beihilfe

Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Kassen die psychotherapeutische Behandlung bei uns. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten von der Beihilfe übernommen.

In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) von Ihrer privaten Kasse/Beihilfe bezahlt. Dann kann je nach Ihrem Vertrag eine Anzahl von Psychotherapiestunden übernommen werden. Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Kasse nach.

Bei Selbstzahler*innen können wir ohne Einschränkungen sofort mit der Psychotherapie beginnen.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen hierzu und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Gesetzlich versicherte Patienten

Bei dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung wird die Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ablauf für Erwachsene (gesetzlich Versicherte)

1. Schritt: Sprechstunden (mind. 1 bis max. 3)

Zu Beginn der Behandlung stehen maximal 3 Sprechstunden (a’ 50 Minuten). In diesen kann der/die Patient*in sein/ihr Anliegen erklären und der/die Psychotherapeut*in kann sie/ihn über die Behandlungsmöglichkeiten aufklären. Dann wird eingeschätzt, ob die Notwendigkeit einer Psychotherapie gegeben ist und eine (Verdachts-) Diagnose gestellt. Die Sprechstunden können Sie bei jedem/jeder beliebigen Psychologischen Psychotherapeuten*in mit Kassensitz machen oder auch bei uns in der Praxis.

2. Schritt: Probatorische Sitzungen (mind. 2 bis max. 4):

Bei der Empfehlung für Psychotherapie in der Sprechstunde folgen dann max. 4 Sitzungen (Probatorik) bei dem/der Psychotherapeut*in, bei dem/der Sie die Psychotherapie beginnen möchten. Dabei wird eine Diagnose gestellt und Testverfahren wie Fragebögen durchgeführt.Des weiteren werden Sie über den Behandlungsablauf und das Vorgehen bei Ihrer Erkrankung aufgeklärt. Während dieser Phase können Sie sich entscheiden, ob Sie diese Psychotherapie machen möchten. Der/die Psychotherapeut*in wägt ab, ob er die passenden Fähigkeiten und Erfahrungen für die Behandlung Ihrer Problematik vorzuweisen hat. Es ist auch möglich, dass Sie sich parallel Kolleg*innen in mehreren Praxen anschauen. Das wichtigste Kriterium für den Beginn und den späteren Erfolg der Psychotherapie ist auch laut Studien, dass Sie sich bei dem/der Psychotherapeut*in wohl und angenommen fühlen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung 24 Stunden Kurzzeittherapie. Eine Langzeittherapie dauert 60 bis 80 Behandlungsstunden.

Falls es Ihnen vorher besser geht, kann die Psychotherapie jederzeit beendet werden.

Unser Motto: So viel Therapie wie notwendig, aber nicht mehr als nötig.